ALTACH BRAUCHT EIN REP...
...und die Mitwirkung der Bevölkerung
JUNI 2021 – Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Altach ist schon ziemlich weit fortgeschritten und bald soll er auch in Stein gemeißelt, vom Land bewilligt und im Rang einer Verordnung verabschiedet werden. Aber nur wenige wissen davon.
Das sei, so Bürgermeister Markus Giesinger, erstens der Komplexität des Themas geschuldet und zweitens wäre die Bevölkerung im Rahmen der Entwicklung des regREK (regionales räumliches Entwicklungskonzept der Kumma-Gemeinden) schon stark in die regionale und kommunale Raumplanung eingebunden gewesen.
WAS IST EIN RÄUMLICHER ENTWICKLUNGSPLAN (REP) ÜBERHAUPT?
Der REP ist ein strategisches Planungsinstrument für die Gemeinde. Darin werden die raumbezogenen Entwicklungsziele und Maßnahmen festgelegt.
Jede Gemeinde ist verpflichtet, bis Ende 2022 einen REP zu erarbeiten und nach der Genehmigung der Landesregierung als Verordnung zu erlassen. Der REP hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Im REP müssen verbindliche Aussagen zu folgenden Themen enthalten sein:
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Naherholung (Wie schützen und erhalten wir unser Naherholungsgebiet?)
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Siedlungsentwicklung nach innen (Wo sollen Verdichtungsräume entstehen, wo Freilächen erhalten bleiben?)
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Stärkung des Ortskernes
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Umweltfreundliche Mobilität (Wo sind Fuß-und Fahrradwege geplant?)
KONSTRUKTIVE ZUSAMMENARBEIT IN DER PROJEKTGRUPPE
An der Stelle möchte die BürgerListe Altach + Die Grünen die bisherige Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes durchaus lobend erwähnen. Die Arbeitssitzungen wurden von der betreuenden Agentur Rosinak & Partner gewissenhaft vorbereitet. Die präsentierten Inhalte sind schlüssig und beschreiben einen überlegten Schritt in die Altacher Zukunft der nächsten 10 Jahre.
Die eingeforderten schriftlichen Rückmeldungen (die BürgerListe Altach + Die Grünen hat die einzige schriftliche Stellungnahme übermittelt) wurden intensiv besprochen und unsere Anregungen wurden teilweise auch in den Entwurf eingearbeitet.
ALTACHER BEVÖLKERUNG MUSS EINGEBUNDEN WERDEN
Laut Raumplanungsgesetz muss bei der Entwicklung des REP die Mitwirkung der Bevölkerung gewährleistet sein. Und das ist unserer Meinung nach, auch aufgrund von Corona, bislang zu wenig oder noch gar nicht geschehen.
In welcher Form und in welchem Umfang das Einbinden der Bürgerinnen und Bürger geschehen soll, gilt es noch zu definieren. Aber eine reine Informationsveranstaltung ist uns von der BürgerListe Altach + Die Grünen eindeutig zu wenig. Mehr zur gesetzlich vorgesehenen Mitwirkung der Bevölkerung gibts im Klartext Juni 2021 nachzulesen.